|
Typische Fragen zum Blockpraktikum (GHS):
Darf ich mein Blockpraktikum bereits vor oder zu Studienbeginn absolvieren?
- Nein, Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an der Einführungsvorlesung, an der Lehrveranstaltung “Einführung in die Unterrichtspraxis” und das erfolgreiche Ableisten der Orientierungspraktika.
Muß ich mein Blockpraktikum in Rheinland-Pfalz absolvieren?
- Nein, das entscheidende Kriterium ist die passende Schule / die passenden Klassenstufen, allerdings tragen Sie außerhalb von Rheinland-Pfalz das volle organisatorische und inhaltliche Risiko.
Muß ich für mein Blockpraktikum einen Partner / eine Partnerin haben?
- Ja, grundsätzlich erforderlich.
Muß ich mein Blockpraktikum beim Büro für schulpraktische Studien anmelden?
- Ja, grundsätzlich erforderlich. Bitte beachten Sie die entsprechenden Termine und Verfahren.
Muß ich in meinem Blockpraktikum einen Unterrichtsversuch durchführen?
- Eigentlich sogar mindestens 15, beachten Sie bitte die Regelungen für die Blockpraktika.
Kann ich mein Blockpraktikum auch im Ausland bzw. außerhalb von Rheinland-Pfalz absolvieren?
- Ja, Sie müssen allerdings grundsätzlich an eine entsprechende Schule / in eine entsprechende Klassenstufe gehen und Sie tragen das volle organisatorische und inhaltliche Risiko.
Wem muß ich meine Praktikumsmappe / meinen Praktikumsbericht / mein Praktikumstagebuch vorlegen?
- Immer dem Mentor / der Mentorin in der Schule.
- Dem Betreuer / der Betreuerin seitens der Universität - sofern ein Betreuer / eine Betreuerin zugewiesen wurde.
- Dem Büro für schulpraktische Studien, wenn Sie außerhalb von Rheinland-Pfalz ihr Blockpraktikum absolviert haben oder wenn Sie aus einem anderen Grund dazu verpflichtet wurden.
|