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Studierende, die zum Wintersemester 2005 ihr Studium aufgenommen haben, nutzen bitte das Internetangebot des Zentrums für Lehrerbildung an der Universität Koblenz-Landau.

Typische Fragen zum Blockpraktikum (GHS):

Darf ich mein Blockpraktikum bereits vor oder zu Studienbeginn absolvieren?

  • Nein, Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an der Einführungsvorlesung, an der Lehrveranstaltung “Einführung in die Unterrichtspraxis” und das erfolgreiche Ableisten der Orientierungspraktika.

Muß ich mein Blockpraktikum in Rheinland-Pfalz absolvieren?

  • Nein, das entscheidende Kriterium ist die passende Schule / die passenden Klassenstufen, allerdings tragen Sie außerhalb von Rheinland-Pfalz das volle organisatorische und inhaltliche Risiko.

Muß ich für mein Blockpraktikum einen Partner / eine Partnerin haben?

  • Ja, grundsätzlich erforderlich.

Muß ich mein Blockpraktikum beim Büro für schulpraktische Studien anmelden?

  • Ja, grundsätzlich erforderlich. Bitte beachten Sie die entsprechenden  Termine und Verfahren.

Muß ich in meinem Blockpraktikum einen Unterrichtsversuch durchführen?

  • Eigentlich sogar mindestens 15, beachten Sie bitte die Regelungen für die Blockpraktika.

Kann ich mein Blockpraktikum auch im Ausland bzw. außerhalb von Rheinland-Pfalz absolvieren?

  • Ja, Sie müssen allerdings grundsätzlich an eine entsprechende Schule / in eine entsprechende Klassenstufe gehen und Sie tragen das volle organisatorische und inhaltliche Risiko.

Wem muß ich meine Praktikumsmappe / meinen Praktikumsbericht / mein Praktikumstagebuch vorlegen?

  • Immer dem Mentor / der Mentorin in der Schule.
  • Dem Betreuer / der Betreuerin seitens der Universität - sofern ein Betreuer / eine Betreuerin zugewiesen wurde.
  • Dem Büro für schulpraktische Studien, wenn Sie außerhalb von Rheinland-Pfalz ihr Blockpraktikum absolviert haben oder wenn Sie aus einem anderen Grund dazu verpflichtet wurden.