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Typische Fragen zum Orientierungspraktikum (GHS) :
Darf ich mein Orientierungspraktikum bereits vor Studienbeginn absolvieren?
- Nein, Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an der Einführungsvorlesung und an der Lehrveranstaltung “Einführung in die Unterrichtspraxis”
Muß ich mein Orientierungspraktikum in Rheinland-Pfalz absolvieren?
- Nein, das entscheidende Kriterium ist die passende Schule / die passenden Klassenstufen.
Muß ich für mein Orientierungspraktikum einen Partner / eine Partnerin haben?
- Nein, wäre aber nicht schlecht.
Muß ich mein Orientierungspraktikum beim Büro für schulpraktische Studien anmelden?
- Nein, Sie müssen allerdings den Nachweis über die Ableistung - nach Aufforderung - dort vorlegen.
Muß ich in meinem Orientierungspraktikum einen Unterrichtsversuch durchführen?
- Eigentlich sogar zwei - einen in den Klassenstufen 1-4 und einen in den Klassenstufen 5-10.
Muß ich in meinem Orientierungspraktikum eine Praktikumsmappe erstellen?
- Wenn die zuständige Lehrkraft in der Schule das will, dann ja, ansonsten ist das freigestellt. Eine Dokumentation des Orientierungspraktikums ist aber gar nicht so schlecht (Übungseffekt).
Kann ich mein Orientierungspraktikum im Ausland bzw. außerhalb von Rheinland-Pfalz absolvieren?
- Ja, Sie müssen allerdings grundsätzlich an eine entsprechende Schule / in eine entsprechende Klassenstufe gehen.
Kann ich mein Orientierungspraktikum II vor dem Orientierungspraktikum I absolvieren?
- Ja, die Reihenfolge der Orientierungspraktika ist beliebig.
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