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Typische Fragen zum Realschulpraktikum I:
Darf ich mein Realschulpraktikum I bereits vor Studienbeginn absolvieren?
- Nein, Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an der Einführungsvorlesung und an der Lehrveranstaltung “Einführung in die Unterrichtspraxis”
Muß ich mein Realschulpraktikum I in Rheinland-Pfalz absolvieren?
- Nein, das entscheidende Kriterium ist die passende Schule.
Muß ich für mein Realschulpraktikum I einen Partner / eine Partnerin haben?
- Nein, wäre aber nicht schlecht.
Muß ich mein Realschulpraktikum I beim Büro für schulpraktische Studien anmelden?
- Ja, grundsätzlich erforderlich.
Muß ich in meinem Realschulpraktikum I einen Unterrichtsversuch durchführen?
Kann ich mein Realschulpraktikum I im Ausland absolvieren?
- Ja, Sie müssen allerdings grundsätzlich an eine entsprechende Schule gehen.
Wem muß ich meine Praktikumsmappe / meinen Praktikumsbericht / mein Praktikumstagebuch vorlegen?
- Immer dem Mentor / der Mentorin in der Schule.
- Dem Büro für schulpraktische Studien.
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