logo-uni02

Studierende, die zum Wintersemester 2005 ihr Studium aufgenommen haben, nutzen bitte das Internetangebot des Zentrums für Lehrerbildung an der Universität Koblenz-Landau.

Typische Fragen zum Realschulpraktikum II:

Darf ich mein Realschulpraktikum II bereits vor oder zu Studienbeginn absolvieren?

  • Nein, Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an der Einführungsvorlesung, an der Lehrveranstaltung “Einführung in die Unterrichtspraxis” und das erfolgreiche Ableisten des RSP I.

Muß ich mein Realschulpraktikum II in Rheinland-Pfalz absolvieren?

  • Nein, das entscheidende Kriterium ist die passende Schule (in diesem Fall also eine “Realschule”).

Muß ich für mein Realschulpraktikum II einen Partner / eine Partnerin haben?

  • Nein.

Muß ich mein Realschulpraktikum II beim Büro für schulpraktische Studien anmelden?

  • Ja, grundsätzlich erforderlich. Bitte beachten Sie die entsprechenden  Termine und Verfahren.

Muß ich in meinem Realschulpraktikum II einen Unterrichtsversuch durchführen?

  • Mehrere, beachten Sie bitte die Regelungen für die Realschulpraktika.

Kann ich mein Realschulpraktikum II auch im Ausland absolvieren?

  • Ja, Sie müssen allerdings grundsätzlich an eine entsprechende Schule gehen und Sie tragen das volle organisatorische und inhaltliche Risiko.

Wem muß ich meine Praktikumsmappe / meinen Praktikumsbericht / mein Praktikumstagebuch vorlegen?

  • Immer dem Mentor / der Mentorin in der Schule.
  • Dem Büro für schulpraktische Studien.