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Typische Fragen zum Realschulpraktikum II:
Darf ich mein Realschulpraktikum II bereits vor oder zu Studienbeginn absolvieren?
- Nein, Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an der Einführungsvorlesung, an der Lehrveranstaltung “Einführung in die Unterrichtspraxis” und das erfolgreiche Ableisten des RSP I.
Muß ich mein Realschulpraktikum II in Rheinland-Pfalz absolvieren?
- Nein, das entscheidende Kriterium ist die passende Schule (in diesem Fall also eine “Realschule”).
Muß ich für mein Realschulpraktikum II einen Partner / eine Partnerin haben?
Muß ich mein Realschulpraktikum II beim Büro für schulpraktische Studien anmelden?
- Ja, grundsätzlich erforderlich. Bitte beachten Sie die entsprechenden Termine und Verfahren.
Muß ich in meinem Realschulpraktikum II einen Unterrichtsversuch durchführen?
- Mehrere, beachten Sie bitte die Regelungen für die Realschulpraktika.
Kann ich mein Realschulpraktikum II auch im Ausland absolvieren?
- Ja, Sie müssen allerdings grundsätzlich an eine entsprechende Schule gehen und Sie tragen das volle organisatorische und inhaltliche Risiko.
Wem muß ich meine Praktikumsmappe / meinen Praktikumsbericht / mein Praktikumstagebuch vorlegen?
- Immer dem Mentor / der Mentorin in der Schule.
- Dem Büro für schulpraktische Studien.
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