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Ablauf der schulpraktischen Studien im Studiengang für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen
An die Veranstaltung "Zur Theorie des Unterrichts" oder alternativ dazu die Veranstaltung "Berufsziel LehrerIn: Einführung in die Pädagogik der Schule" schließt sich im zweiten
Studiensemester unmittelbar die Übung "Einführung in die Unterrichtspraxis" (intern auch "EP1" genannt) an. Hier werden Möglichkeiten für die eigene Unterrichtsvorbereitung in praktischen
Planungsversuchen erprobt. Die darauf aufbauenden Praktika bieten die Möglichkeit, die ersten Erfahrungen und Lehrversuche in der Schule zu machen:
Orientierungspraktikum I und II (jeweils 2 Wochen) Diese Praktika können Studierende in der vorlesungsfreien Zeit in je vierzehntägigen Abschnitten in einer Grundschule und in einer Hauptschule,
Regionalschule, Duale Oberschule oder Gesamtschule ihrer Wahl absolvieren. An die Stelle einer dieser Schularten kann auch eine Sonderschule mit den entsprechenden Klassenstufen treten. Zu diesem
Orientierungspraktikum kann nur zugelassen werden, wer im vorhergehenden Semester erfolgreich an der Übung "Einführung in die Unterrichtspraxis" teilgenommen hat.
Blockpraktika (Praktika verschiedener Form und Dauer an Schulen) Voraussetzung für die Zulassung zu den Blockpraktika ist die erfolgreiche Teilnahme an der Übung "Einführung in die
Unterrichtspraxis" und am Orientierungspraktikum. Die Blockpraktika werden in Abstimmung mit den Vertretern der Hauptfächer (§ 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung an Grund- und
Hauptschulen) geplant und durchgeführt.
Fachpraktika Ab dem 3. Semester (bzw. in Ansprache mit den zuständigen Vertretern der Hauptfächer) ist eine Teilnahme an den Fachpraktika in den beiden Hauptfächern möglich. Zur Organisation Ihrer
Fachpraktika bekommen Sie Informationen an den 'Schwarzen Brettern' der jeweiligen Institute, nicht im Büro für Schulpraktische Studien.
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