|
Die Realschulpraktika dienen insbesondere dem Bekanntmachen der Studentinnen und Studenten mit der Schulwirklichkeit und sollen nach dem Besuch der folgenden Lehrveranstaltungen
- Teilnahme an der Einführungsvorlesung
- Erfolgreiche Teilnahme an der Übung “Einführung in die Unterrichtspraxis (EP I)”
in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden.
Die Studierenden können sich grundsätzlich die Praktikumsschule frei wählen.
Die Mitarbeiter der Schulpraktische Studien beraten die Studierenden und helfen ihnen bei der Organisation und Durchführung der Praktika.
Anmelde- und Informationsunterlagen für und über das Realschulpraktikum I werden den Studierenden im EP I ausgehändigt.
|