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Ablauf der schulpraktischen Studien im Studiengang für das Lehramt an Sonderschulen
Orientierungspraktikum (Sonderschulpraktikum): Vor oder zu Beginn des Studiums muß ein “Orientierungspraktikum” an einer Sonderschule abgeleistet werden.
Blockpraktikum (Schulpraktikum): Voraussetzung für die Zulassung zu den Blockpraktika ist die erfolgreiche Teilnahme an der Einführungsvorlesung “Zur Theorie des Unterrichts”, der Übung
"Einführung in die Unterrichtspraxis" und am Orientierungspraktikum. Die Blockpraktika werden in Abstimmung mit den Vertretern der Hauptfächer (§ 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die Erste
Staatsprüfung an Grund- und Hauptschulen) geplant und durchgeführt.
Fachpraktikum (Schulpraktikum): Ab dem 3. Semester (bzw. in Ansprache mit dem zuständigen Fachvertreter) ist eine Teilnahme an einem Fachpraktikum im gewählten Fach möglich. Zur Organisation
Ihres Fachpraktikums bekommen Sie Informationen an den 'Schwarzen Brettern' der jeweiligen Institute, nicht im Büro für Schulpraktische Studien.
Weitere Informationen zum Ablauf der Schulpraktischen Studien entnehmen Sie bitte dem Aushang bzw. den entsprechenden Informationsveranstaltungen.
Ansprechpartner für Studierende mit dem Ziel “Lehramt an Sonderschulen” ist: Prof. Dr. P. Rödler Raum MC 132 0261 - 287 - 1815 d. // 069 - 284767 p.
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